Immobilienbewertung
Immobilienbewertung - warum ist das so wichtig?
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen und wissen nicht, was sie Wert ist?
Für ein "gutes Geschäft" ist ein unabhängig ermittelter Wert der Immobilie für beide Seiten von großer Bedeutung.
Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen sie verkaufen? Sie möchten einen Miterben auszahlen oder sich auszahlen lassen? Für ein gutes Gefühl und ein faires Miteinander ist es sinnvoll, sich gemeinsam auf einen Sachverständigen zu einigen und den Immobilienwert unabhängigen ermitteln zu lassen. Häufig genügt in diesen Fällen ein Kurzgutachten. Dies gilt auch bei Immobilienüberschreibungen zu Lebzeiten. Besonders hierbei spielen häufig weitere Faktoren, wie z.B. ein lebenslanges Wohnrecht, eine entscheidenen Rolle bei der Ermittlung eines Immobilienwertes.
Im Falle einer Ehescheidung helfen Wertgutachten (Marktwertgutachten), eine neutrale und verlässliche Aussage zum gemeinsamen Immobilienvermögen zu treffen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht häufig ein Kurzgutachten aus. Mein Tipp: Einigen Sie sich gemeinsam auf einen unabhängigen Sachverständigen und sparen Sie so viel Geld und Neven!
Wenn Sie sich für eine Finanzierung einer Immobilie durch Banken oder Versicherungen entschieden haben, so ist eine Analyse der Immobilie im Vorfeld unverzichtbar (z.B. für die Kreditabsicherung). Kreditinstitute können somit eine schnellere Entscheidung treffen, wodurch der gesamte Finanzierungsablauf beschleunigt wird. In den meisten Fällen genügt den Kreditinstituten ein Kurzgutachten.
Steuerliche Bewertung: Das Finanzamt setzt mit Hilfe des Verkehrswertes (Marktwertes) eine steuerliche Bewertung an. Seit 2009 wird zur Berechnung der Erbschaftssteuer der volle Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie herangezogen. Der neue Eigentümer muss somit im Erbfall dem Finanzamt den Wert der Immobilie nachweisen.
Ohne Gutachten muss der Steuerpflichtige damit rechnen, dass der angegebene Wert der Immobilie vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Das Finanzamt legt dann i.d.R. den Marktwert am "grünen Tisch" fest. Eine Ortsbesichtigung findet nicht statt, so dass der Zustand der Immobilie und evtl. vorliegende Baumängel oder Instandhaltungsrückstände nicht berücksichtigt werden. Dies wirkt sich dann negativ auf den Bescheid des Finanzamtes aus, da dieser in der Regel einen höheren Verkehrswert zu Grunde legt. Mit einem von uns erstellten Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) können Sie den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie nachweisen und ggf. eine erhebliche steuerliche Entlastung erreichen!
Lassen Sie Sich von uns unverbindlich beraten und das für die jeweilige Situation passende Gutachten finden! Ich erstelle Ihnen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten), Kurzgutachten sowie Formularbewertungen.